Onlineshop Stadt Schaffhausen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brennholz
1. Allgemeines
Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung akzeptiert und anerkennt der Kunde die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Bedingungen sind vollumfänglich Inhalt jedes Verkaufsabschlusses und Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden (nachfolgend „Käufer“) und der Stadt Schaffhausen (nachfolgend „Verkäuferin“) zustande, sobald der Käufer eine Bestellung bei der Verkäuferin aufgibt und diese von der Verkäuferin bestätigt wird.
2. Bestellungen
Bestellungen, die über den Onlineshop getätigt werden, sind verbindlich und zahlungspflichtig.
3. Preise und Transportkostenanteil
Es gilt der Preis, der im Onlineshop für das entsprechende Produkt angezeigt wird. Kosten für Lieferung, Zoll u. Ä. sind im Preis nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet.
Wird Brennholz in Säcken bezogen, wird CHF 1.– Depot eingefordert (im Preis bereits enthalten). Dieses wird bei Rückgabe der Säcke zurückerstattet.
Für alle Lieferungen wird pro Lieferung bzw. pro Abladestelle ein Transportkostenanteil erhoben. Die Verrechnung der Transportkosten erfolgt nach der Länge (in Kilometern) der schnellsten Route berechnet durch Google Maps. Ausgangsadresse ist Weiherweg 8, 8200 Schaffhausen. Als Grundpauschale werden für jede Lieferung 20.– Fr. verrechnet. Die Grundpauschale deckt bereits die Lieferkosten der ersten 2 km. Hinzu kommen 5.– Fr./km ab einer Strecke von 2 km. Die Lieferkosten werden beim Checkout im Brennholzshop verbindlich berechnet.
Zusatzleistungen wie Aufstapeln, Hochtragen, etc. werden zuzüglich zu den Lieferkosten pauschal nach der Holzmenge wie folgt verrechnet:
| Zusatzleistung | Kosten |
|---|---|
| Ins Haus bzw. an einen Ort tragen | Fr. 42.50/Ster bzw. Fr. 2.50/Sack |
| Ins Haus bzw. an einen Ort tragen und aufschichten | Fr. 80.–/Ster |
Preisanpassungen infolge Änderungen der Rohstoff-, Energie- und übrigen Kosten bleiben jederzeit vorbehalten. Zur Verrechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise für die bestellte Ware und den Transport.
4. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen finden mit wenigen Ausnahmen freitags statt und erfolgen an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Wird beim Check-out eine Uhrzeit für die Lieferung ausgewählt, handelt es sich um einen Richtwert. Pro Lieferung können maximal 2 Ster Holz geladen werden. Das Holz wird vor Ort abgekippt (offen) oder abgestellt (in Säcken).
Die Verkäuferin meldet dem Käufer Lieferverzögerung so früh wie möglich. Lieferverzögerungen räumen dem Käufer weder ein Recht zur Vertragsaufhebung, noch zum Ersatz oder sonstigen Ansprüchen ein. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Aufträge in einzelne Teillieferungen auszuführen.
5. Selbstabholung von Brennholz und weiteren Holzprodukten
Beim Checkout kann der Käufer neben der Lieferung auch die Selbstabholung auswählen. Abholungen finden mit wenigen Ausnahmen freitags statt und sind nur nach Anmeldung im Webshop möglich. Der Abholort ist der Werkhof Engeweiher (Weiherweg 8, 8200 Schaffhausen). Die beim Checkout ausgewählte Abholzeit ist verbindlich.
Das bestellte Holz in Säcken muss vom Käufer selbstständig eingeladen werden. Loses Holz in Ster wird durch geschultes Personal mit einer Spezialvorrichtung aus Kisten auf den Anhänger des Käufers gekippt. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich einen geeigneten Anhänger und ein für die Last ausgelegtes Fahrzeug zu nutzen. Die Verkäuferin lehnt jegliche Haftung für die Nutzung von unsachgemässen Transportmitteln ab.
6. Retouren
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Warenrückgabe oder Umtausch. Retouren sind grundsätzlich nur nach gegenseitiger Absprache möglich. Der Zeitaufwand wird dem Käufer durch die Verkäuferin wie folgt verrechnet:
| Retourenabwicklung | Kosten |
|---|---|
| Forstwart | 80.– CHF / h |
| Lehrling | 45.– CHF / h |
| Lieferwagen | 1.10 CHF / km |
7. Zahlungsbedingungen
Die bestellten Holzprodukte inklusive Lieferung und allfälligen Zusatzleistungen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer kann beim Checkout aus dem Brennholzshop ein Bezahlmittel auswählen und sofort bezahlen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf Rechnung zu bestellen. Sie erhalten die Rechnung nach der Lieferung per Post. Die Zahlungen haben innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung netto zu erfolgen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Holzprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zzgl. allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) Eigentum der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist befugt und ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Register am Wohnsitz des Käufers eintragen zu lassen.
9. Gewährleistung und Haftung
Die Verkäuferin ist bestrebt, den Zugang zum Onlineshop ohne Unterbruch zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt aber weder Gewähr dafür, dass der Zugang zu jeder Zeit möglich ist noch für technische und elektronische Fehler seitens des Bestellvorgangs. Insbesondere nicht für eine allfällig verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Bestellungen. In diesem Sinne wird keine Haftung oder Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Online-Bestellangebots übernommen.
Darüber hinaus wird jegliche Haftung und Gewährleistung soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, wie insbesondere auch Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder Lagerung der Holzprodukte durch den Käufer.
10. Datenschutz
Die Verkäuferin verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Käufers vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Abwicklung des Vertrages zu verwenden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht, wobei die Gerichte der Stadt Schaffhausen ausschliesslich zuständig sind.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Blockhütte Bargen
1. Allgemeines
Alle Angebote und Verkäufe erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung akzeptiert und anerkennt der Kunde die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Bedingungen sind vollumfänglich Inhalt jedes Verkaufsabschlusses und Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
2. Reservation
Die Blockhütte Bargen steht grundsätzlich allen Interessierten (nachfolgend Mieter/-in genannt) für Anlässe zur Nutzung offen. Der Belegungsplan die Blockhütte ist online unter https://shop-gruensh.ch/shop/blockhuette-bargen/ einsehbar. Alle Reservationen müssen über diese Webseite erfolgen und sind verbindlich sowie zahlungspflichtig.
3. Vertrags- und Rechnungsstellung
Einmal pro Monat werden alle Verträge und Rechnungen für alle neu eingegangenen Reservationen erstellt und an den/die Mieter/-in versendet. Die Unterlagen werden, wenn immer möglich, per E-Mail an den/die Mieter/-in versendet.
4. Stornierung & Verschieben von Terminen
Die Stornierung oder das Verschieben von reservierten Terminen ist nur telefonisch unter 052 632 50 43 oder per Mail an kontakt@shop-gruensh.ch möglich. Eine Stornierung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen ist nicht möglich. Es gelten folgende weitere Stornierungsbedingungen:
- Bis und mit 21 Tage vor dem reservierten Termin: kostenlose Stornierung. Ist eine Rückerstattung nötig, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken einbehalten.
- Bis 14 Tage vor dem reservierten Termin: Rückerstattung von 50 % der Kosten
- Ab 14 Tage vor dem reservierten Termin: keine Rückerstattung
5. Inventar
Die Blockhütte verfügt über Sitzplätze im Innenbereich für 30 Personen sowie über einen Aussengrillplatz.
Es gibt keinen Stromanschluss, Licht oder WC. Wasser kann aus dem Brunnen vor der Hütte bezogen werden.
6. Nutzungsdauer & Schlüsselübergabe
Die Blockhütte wird jeweils für einen Tag pro Woche vermietet. Sie steht freitags, samstags und sonntags zur Verfügung.
Die Schlüsselübergabe sowie die Einweisung in die Nutzung der Hütte erfolgen bei einem persönlichen Termin. Das Forstpersonal wird diesbezüglich rechtzeitig Kontakt aufnehmen.
7. Übernachtungen und Campieren
Auf dem Gelände darf weder übernachtet noch campiert werden.
8. Zugang & Parkieren
Die Blockhütte befindet sich oberhalb des Zollamtes Bargen und ist nur über eine Waldstrasse erreichbar. Die Bewilligung für das Befahren der Strasse ist im Mietvertrag für die Hütte integriert.
Unterhalb der Hütte befindet sich eine Kreuzung, an der ein Auto seitlich parkiert werden darf. Weitere Parkplätze sind nicht vorhanden.
9. Feuerholz & Entfachen von Feuer
Das Holz für das Grillfeuer ist im Mietpreis inbegriffen und wird separat bereitgestellt. Ein übermässiger Verbrauch von Holz wird in Rechnung gestellt.
Es darf nur an der festen Feuerstelle bei der Hütte Feuer entfacht werden. Bei windigem und/oder trockenem Wetter ist besonders auf Funkenflug zu achten und gegebenenfalls das Feuer sofort zu löschen. Finnenkerzen dürfen nur bei windstillem Wetter abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist strengstens untersagt.
10. Reinigung, Rücknahme und Abreise
Die Blockhütte muss vor dem Verlassen gründlich gereinigt werden. Das nötige Putzmaterial muss selbst mitgebracht werden. Abfall ist selbst zu entsorgen. Sollte eine Nachreinigung nötig sein, wird diese dem/der Mieter/-in nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für die Rückgabe der Blockhütte wird ein Termin während der Einweisung vereinbart.
11. Lärm
Das Abspielen von lauter Musik und das Verursachen von übermässigem Lärm ist im Interesse der Anwohner und der umliegenden Natur zu vermeiden.
12. Aufsicht
Kontrollen des Försters sind während der Nutzungsdauer der Blockhütte jederzeit möglich.
13. Haftung für Schäden
Die Benützung der Blockhütte hat mit der nötigen allgemeinen Sorgfalt zu erfolgen (Feuergefahr).
Allfällige Schäden irgendwelcher Art sind dem Förster sofort zu melden (Samuel Wehrli, samuel.wehrli@stsh.ch).
Die Einwohnergemeinde Schaffhausen haftet ausschliesslich für Ansprüche aus Schäden zufolge Werkmangels (Art. 58 OR). Für alle übrigen Schäden und Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Mieter/die Mieterin allein.
14. Gewährleistung und Haftung bezüglich des Onlineshops
Die Verkäuferin ist bestrebt, den Zugang zum Onlineshop ohne Unterbruch zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt aber weder Gewähr dafür, dass der Zugang zu jeder Zeit möglich ist, noch für technische und elektronische Fehler seitens des Bestellvorgangs. Insbesondere nicht für eine allfällig verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Buchungen. In diesem Sinne wird keine Haftung oder Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Online-Bestellangebots übernommen.
15. Datenschutz
Die Verkäuferin verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Käufers vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Abwicklung des Vertrages zu verwenden.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht, wobei die Gerichte der Stadt Schaffhausen ausschliesslich zuständig sind.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Pergola Engeweiher
1. Allgemeines
Alle Angebote und Verkäufe erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung akzeptiert und anerkennt der Kunde die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Bedingungen sind vollumfänglich Inhalt jedes Verkaufsabschlusses und Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
2. Reservation
Die Pergola Engeweiher steht grundsätzlich allen Interessierten (nachfolgend Mieter/-in genannt) für Anlässe zur Nutzung offen. Der Belegungsplan der Pergola ist online unter https://shop-gruensh.ch/shop/pergola-engeweiher/ einsehbar. Alle Reservationen müssen über diese Webseite erfolgen und sind verbindlich sowie zahlungspflichtig.
3. Vertrags- und Rechnungsstellung
Einmal pro Monat werden alle Verträge und Rechnungen für alle neu eingegangenen Reservationen erstellt und an den/die Mieter/-in versendet. Die Unterlagen werden, wenn immer möglich, per E-Mail an den/die Mieter/-in versendet.
Die Zahlungen haben innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung netto zu erfolgen.
4. Stornierung & Verschieben von Terminen
Die Stornierung oder das Verschieben von reservierten Terminen ist nur telefonisch unter 052 632 50 43 oder per Mail an kontakt@shop-gruensh.ch möglich. Eine Stornierung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen ist nicht möglich. Es gelten folgende weitere Stornierungsbedingungen:
- Bis und mit 21 Tage vor dem reservierten Termin: kostenlose Stornierung, sofern noch bezahlt wurde. Ist eine Rückerstattung nötig, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken einbehalten.
- Bis 14 Tage vor dem reservierten Termin: Rückerstattung von 50 % der Kosten
- Ab 14 Tage vor dem reservierten Termin: keine Rückerstattung
5. Inventar
Die Pergola verfügt über einen gedeckten Sitzplatz für 40 bis 50 Personen sowie über einen Grillplatz. Bei Bedarf stehen zusätzlich fünf Festbankgarnituren zur Verfügung. Diese sind an der Wand der Pergola deponiert.
In der Pergola befinden sich zwei Steckdosen, zudem ist eine Beleuchtung vorhanden. Ein Kühlschrank ist vorhanden und kann genutzt werden. Bei Benützung bitte das Geld bar in die Box neben dem Kühlschrank einwerfen.
Der angrenzende Spielplatz ist für die Öffentlichkeit bestimmt und darf von jedermann benützt werden. Dieser Vertrag bezieht sich nur auf den Grillplatz. Der direkte Zugang von der Pergola zum Spielplatz ist durch ein separates Tor gewährleistet.
6. Nutzungsdauer
Die Pergola wird jeweils für einen Tag vermietet. Sie steht freitags ab 16:00 Uhr und an den Wochenenden ab 10:00 Uhr zur Verfügung. Bis 10:00 Uhr des darauf-folgenden Tages muss die Pergola und das WC vollständig gereinigt verlassen werden.
7. Übernachtungen und Campieren
Auf dem Gelände darf weder übernachtet noch campiert werden.
8. Zugang & Parkieren
Für den Zugang zum Gelände ist ein elektronischer Zugangscode nötig. Dieser wird automatisch drei Tage vor dem gebuchten Termin per Mail versendet.
Es dürfen drei Fahrzeuge auf dem Gelände des Forstmagazins geparkt werden. Weitere Fahrzeuge müssen auf dem Wald-Parkplatz 100 m vor dem Magazin abgestellt werden.
9. Zur Verfügung stehende Fläche
Die umliegenden Anlagen (Christbaumkultur, Obstbaumkultur, Holzlager, Maschinenpark, Aufenthaltsraum im Magazin) dürfen nicht betreten und benutzt werden.
10. Feuerholz & Entfachen von Feuer
Das Holz für das Grillfeuer ist im Mietpreis inbegriffen und wird separat bereitgestellt. Es darf nur an der festen Feuerstelle bei der Pergola Feuer entfacht werden. Bei windigem und/oder trockenem Wetter ist besonders auf Funkenflug zu achten und gegebenenfalls das Feuer sofort zu löschen. Finnenkerzen dürfen nur bei windstillem Wetter abgebrannt werden.
Bei Feuerverbot steht ein Gasgrill zur Verfügung.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist strengstens untersagt.
11. Reinigung, Rücknahme und Abreise
Die Pergola sowie das WC müssen vor dem Verlassen gründlich gereinigt werden. Das nötige Putzmaterial ist vorhanden und befindet sich im Putzschrank bei den Toiletten. Abfall ist selbst zu entsorgen. Sollte eine Nachreinigung nötig sein, wird diese dem/der Mieter/-in nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bei der Abreise ist das Einfahrtstor zu Schliessen (gleiches Vorgehen wie das Öffnen des Tores) und allfällige Wegmarkierungen sind wieder zu entfernen. Das Abspielen von lauter Musik und das Verursachen von übermässigem Lärm ist im Interesse der Anwohner und der umliegenden Natur zu vermeiden.
12. Aufsicht
Kontrollen des Försters sind während der Nutzungsdauer der Pergola jederzeit möglich.
13. Haftung für Schäden
Die Benützung der Pergola hat mit der nötigen allgemeinen Sorgfalt zu erfolgen (Feuergefahr).
Allfällige Schäden irgendwelcher Art sind dem Förster sofort zu melden (Peter Eggli, 052 632 56 90, peter.eggli@stsh.ch).
Die Einwohnergemeinde Schaffhausen haftet ausschließlich für Ansprüche aus Schäden zufolge Werkmangels (Art. 58 OR). Für alle übrigen Schäden und Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Mieter/die Mieterin allein.
14. Gewährleistung und Haftung bezüglich des Onlineshops
Die Verkäuferin ist bestrebt, den Zugang zum Onlineshop ohne Unterbruch zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt aber weder Gewähr dafür, dass der Zugang zu jeder Zeit möglich ist, noch für technische und elektronische Fehler seitens des Bestellvorgangs. Insbesondere nicht für eine allfällig verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Buchungen. In diesem Sinne wird keine Haftung oder Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Online-Bestellangebots übernommen.
15. Datenschutz
Die Verkäuferin verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Käufers vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Abwicklung des Vertrages zu verwenden.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht, wobei die Gerichte der Stadt Schaffhausen ausschliesslich zuständig sind.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Wegenbachhütte
1. Allgemeines
Alle Angebote und Verkäufe erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung akzeptiert und anerkennt der Kunde die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Bedingungen sind vollumfänglich Inhalt jedes Verkaufsabschlusses und Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
2. Reservation
Die Wegenbachhütte steht grundsätzlich allen Interessierten (nachfolgend Mieter/-in genannt) für Anlässe zur Nutzung offen. Der Belegungsplan die Wegenbachhütte ist online unter https://shop-gruensh.ch/shop/wegenbachhuette/ einsehbar. Alle Reservationen müssen über diese Webseite erfolgen und sind verbindlich sowie zahlungspflichtig.
3. Vertrags- und Rechnungsstellung
Einmal pro Monat werden alle Verträge und Rechnungen für alle neu eingegangenen Reservationen erstellt und an den/die Mieter/-in versendet. Die Unterlagen werden, wenn immer möglich, per E-Mail an den/die Mieter/-in versendet.
Die Zahlungen haben innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung netto zu erfolgen.
4. Stornierung & Verschieben von Terminen
Die Stornierung oder das Verschieben von reservierten Terminen ist nur telefonisch unter 052 632 50 43 oder per Mail an kontakt@shop-gruensh.ch möglich. Eine Stornierung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen ist nicht möglich. Es gelten folgende weitere Stornierungsbedingungen:
- Bis und mit 21 Tage vor dem reservierten Termin: kostenlose Stornierung. Ist eine Rückerstattung nötig, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Franken einbehalten.
- Bis 14 Tage vor dem reservierten Termin: Rückerstattung von 50 % der Kosten
- Ab 14 Tage vor dem reservierten Termin: keine Rückerstattung
5. Inventar
Die Wegenbachhütte verfügt über Sitzplätze im Innenbereich für bis zu 40 Personen sowie über einen Aussengrillplatz.
Solarstrombetriebenes Licht ist vorhanden, allerdings gibt es keine Steckdosen.
Es gibt keinen Stromanschluss oder WC. Wasser kann aus dem Brunnen vor der Hütte bezogen werden.
6. Nutzungsdauer & Schlüsselübergabe
Die Wegenbachhütte wird jeweils für einen Tag pro Woche vermietet. Sie steht freitags, samstags und sonntags zur Verfügung.
Die Schlüsselübergabe sowie die Einweisung in die Nutzung der Hütte erfolgen bei einem persönlichen Termin. Das Forstpersonal wird diesbezüglich rechtzeitig Kontakt aufnehmen.
7. Übernachtungen und Campieren
Auf dem Gelände darf weder übernachtet noch campiert werden.
8. Zugang & Parkieren
Die Wegenbachhütte befindet sich oberhalb der Spitzwiesen in Herblingen und ist nur über eine Waldstrasse erreichbar. Die Bewilligung für das Befahren der Strasse ist im Mietvertrag für die Hütte integriert.
Unterhalb der Hütte befindet sich ein Platz, an der ein Auto seitlich parkiert werden darf. Weitere Parkplätze befinden sich in ca. 900 m Distanz gegenüber vom Forsthaus Neutal.
9. Feuerholz & Entfachen von Feuer
Das Holz für das Grillfeuer ist im Mietpreis inbegriffen und wird separat bereitgestellt. Ein übermässiger Verbrauch von Holz wird in Rechnung gestellt.
Es darf nur an der festen Feuerstelle bei der Hütte Feuer entfacht werden. Bei windigem und/oder trockenem Wetter ist besonders auf Funkenflug zu achten und gegebenenfalls das Feuer sofort zu löschen. Finnenkerzen dürfen nur bei windstillem Wetter abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist strengstens untersagt.
10. Reinigung, Rücknahme und Abreise
Die Wegenbachhütte muss vor dem Verlassen gründlich gereinigt werden. Das nötige Putzmaterial muss selbst mitgebracht werden. Abfall ist selbst zu entsorgen. Sollte eine Nachreinigung nötig sein, wird diese dem/der Mieter/-in nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für die Rückgabe der Wegenbachhütte wird ein Termin während der Einweisung vereinbart.
11. Lärm
Das Abspielen von lauter Musik und das Verursachen von übermässigem Lärm ist im Interesse der Anwohner und der umliegenden Natur zu vermeiden.
12. Aufsicht
Kontrollen des Försters sind während der Nutzungsdauer der Blockhütte jederzeit möglich.
13. Haftung für Schäden
Die Benützung der Wegenbachhütte hat mit der nötigen allgemeinen Sorgfalt zu erfolgen (Feuergefahr).
Allfällige Schäden irgendwelcher Art sind dem Förster sofort zu melden (Samuel Wehrli, samuel.wehrli@stsh.ch).
Die Einwohnergemeinde Schaffhausen haftet ausschliesslich für Ansprüche aus Schäden zufolge Werkmangels (Art. 58 OR). Für alle übrigen Schäden und Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Mieter/die Mieterin allein.
14. Gewährleistung und Haftung bezüglich des Onlineshops
Die Verkäuferin ist bestrebt, den Zugang zum Onlineshop ohne Unterbruch zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt aber weder Gewähr dafür, dass der Zugang zu jeder Zeit möglich ist, noch für technische und elektronische Fehler seitens des Bestellvorgangs. Insbesondere nicht für eine allfällig verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Buchungen. In diesem Sinne wird keine Haftung oder Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Online-Bestellangebots übernommen.
15. Datenschutz
Die Verkäuferin verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Käufers vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Abwicklung des Vertrages zu verwenden.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht, wobei die Gerichte der Stadt Schaffhausen ausschliesslich zuständig sind.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.